Los geht’s!
Ihr/e behandelnde/r Arzt/Ärztin, die Erzieherin/der Erzieher, die Lehrerin oder der Lehrer empfiehlt logopädische Therapie oder Sie haben schon eine Verordnung?!
Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine Mail und schildern mir kurz Ihr Anliegen.
Dann machen wir einen Termin aus für ein Anamnesegespräch, in dem ich mir durch ein Gespräch ein genaueres Bild machen kann.
Darauf folgt eine störungsspezifische Diagnostik, die mir Aufschluss darüber gibt, welche Bereiche therapiebedürftig sind.
Das Ergebnis dieser Diagnostik führt zu einer Beratung. Hier klären wir das individuelle Therapieziel ab und besprechen, wie Sie den Erfolg der Therapie unterstützen können.
In der Regel findet die Therapie 1 mal oder auch 1 bis 2 mal pro Woche statt. Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 30, 45 oder 60 Minuten.
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die logopädische Verordnung muss von einem Arzt ausgestellt werden.
Dies kann ihr behandelnder Hausarzt/die behandelnde Hausärztin, der Phoniater/die Phoniaterin, der Pädaudiologe/die Pädaudiologin, HNO-Arzt/die HNO-Ärztin, der Kieferorthopäde/die Kieferorthopädin, der Zahnarzt/die Zahnärztin, der Kinderarzt/die Kinderärztin oder der Neurologe/die Neurologin sein.
Die Verordnung muss aktuell sein, also nicht älter als 28 Tage! Ebenfalls kann der ausstellende Arzt einen Hausbesuch ausstellen, falls Sie nicht selbst in die Praxis kommen können.
Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen vollständig die Kosten.
Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10 % plus eine Rezeptgebühr von 10 Euro. Liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor, entfällt der Eigenanteil.